Digtialagentur Hälker, Osnabrück, Wallenhorst, Marketing Agentur, Werbeagentur

AGB´ s


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Website-Projekte

Digitalagentur Hälker GmbH


§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand


1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote

und Leistungen der Digitalagentur Hälker GmbH (nachfolgend „Agentur“) im Zusammenhang

mit der Konzeption, Gestaltung und technischen Realisierung von Websites sowie

damit verbundener Serviceleistungen.


2. Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB,

juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.


3. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots der Agentur durch den

Kunden zustande.


§ 2 Leistungsumfang und Projektablauf


1. Die Details der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Erstellung erfolgt in

einem strukturierten Prozess, bestehend aus einer Design-Phase (Entwurf der Startseite) und

einer Umsetzungsphase (technische Realisierung und Optimierung für mobile Endgeräte).


2. Texterstellung: Sofern die Erstellung von Textinhalten vereinbart wurde, erbringt die Agentur

diese nach bestem Wissen und Ermessen. Da die Agentur keine Fachberatung für die spezifi

sche Branche des Kunden leisten kann, ist der Kunde verpfl ichtet, sämtliche Texte auf inhaltliche

Richtigkeit, Fachterminologie und rechtliche Zulässigkeit hin zu prüfen. Eine Haftung

der Agentur für inhaltliche Falschaussagen ist ausgeschlossen.


§ 3 Nachträgliche Leistungsanpassungen und .nderungswünsche


1. .nderungswünsche des Auftraggebers, die nach Projektbeginn, nach Abstimmungen oder

nach bereits erstellten Entwürfen erfolgen und den bisherigen Arbeitsstand wesentlich verändern,

gelten als zusätzliche Leistung.


2. Bereits erbrachte Arbeiten bleiben vollumfänglich vergütungspfl ichtig. Entstehender Mehraufwand

sowie dadurch verursachte Terminverschiebungen werden auf Basis der aktuellen

Stundensätze der Agentur gesondert berechnet.


3. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall eines Wechsels der Ansprechpartner oder der Projektleitung

auf Seiten des Kunden. Nachträgliche Änderungen an bereits freigegebenen Zwischenständen

(z. B. nach Abnahme des Designs) lösen einen neuen Vergütungsanspruch

aus.


§ 4 Obligatorische Service- und Sicherheitspakete


1. Um die technische Integrität und Sicherheit der Website (insbesondere bei Systemen wie

WordPress) zu gewährleisten, ist die Erstellung an den Abschluss eines monatlichen Serviceund

Sicherheitspakets gebunden.


2. Dieses umfasst je nach gebuchtem Umfang: Regelmäßige Wartung und Einspielung von

Sicherheitsaktualisierungen (Systemkern, Erweiterungen, Design-Vorlagen). Systematische

Erstellung und Pfl ege von Datensicherungen (Backups). Kontinuierliche technische Überwachung

sowie proaktive Fehlerbehebung. Hosting-Leistungen, Domainverwaltung und E-Mail-

Support (sofern Bestandteil des Pakets).


3. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 1

Monat, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt

wird.

Digitalagentur Hälker GmbH | Niedersachsenstraße 22, 49134 Wallenhorst


§ 5 Abnahme und Abnahmefi ktion


1. Nach technischer Fertigstellung wird dem Kunden die Website zur Prüfung übermittelt.


2. Prüffrist: Der Kunde ist verpfl ichtet, die Website innerhalb von 15 Werktagen zu prüfen und

etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen.


3. Abnahmefi ktion: Die Website gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser 15-Tage-

Frist keine wesentlichen Mängel rügt oder wenn er die Website durch Livegang oder

produktive Nutzung (z. B. Schaltung auf die Live-Domain) in Gebrauch nimmt.


4. Verzögerung durch den Kunden: Sollte die Agentur aufgrund fehlender Mitwirkung oder ausbleibender

Rückmeldung des Kunden über einen Zeitraum von mehr als 21 Kalendertagen

an der Fortführung des Projekts gehindert sein, ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten

Leistungen gemäß dem Zahlungsplan in § 6 vollumfänglich abzurechnen.


§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen


1. Sofern nicht individuell anders vereinbart, gilt für Website-Projekte folgender Zahlungsplan:

· 20 % der Gesamtsumme als Anzahlung unmittelbar bei Beauftragung.

· 50 % der Gesamtsumme nach technischer Umsetzung und Bereitstellung zur Erstansicht.

· 30 % der Gesamtsumme (Restbetrag) bei Livegang der Website, spätestens jedoch mit Eintritt

der Abnahmefi ktion gemäß § 5.


2. Monatliche Servicegebühren werden im Voraus abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich

der gesetzlichen Umsatzsteuer.


§ 7 Rechtstexte und Datenschutz (e-Recht24)


1. Die Agentur unterstützt den Kunden technisch bei der Einbindung von Rechtstexten (Impressum,

Datenschutz, Cookie-Banner), die über externe Dienste (z. B. e-Recht24) generiert

werden.


2. Diese Unterstützung stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Die Verantwortung für die

juristische Korrektheit und Aktualität der Texte trägt allein der Kunde. Die Agentur haftet nicht

für Abmahnungen oder rechtliche Nachteile, die aus der Nutzung dieser Vorlagen resultieren.


§ 8 Urheberrecht und Referenznennung


1. Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung erhält der Kunde die für den Betrieb der Website

erforderlichen Nutzungsrechte.


2. Die Agentur ist berechtigt, das Projekt im Rahmen der Eigenwerbung als Referenz zu präsentieren,

sofern nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wurde.


§ 9 Schlussbestimmungen


1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand: Amtsgericht Osnabrück





Allgemeine Geschäftsbedingungen für Videoprojekte


§ 1 Geltungsbereich


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über

Videoprojekte zwischen der Digitalagentur Hälker GmbH, nachfolgend

„Agentur“, und ihren Kunden.


(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14

BGB.


(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine

Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil,

wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.


§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss


(1) Gegenstand des Vertrags sind die im jeweiligen Angebot individuell

beschriebenen Leistungen der Agentur im Bereich Videoproduktion.


(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen

Angebot sowie etwaigen ergänzenden Vereinbarungen in Textform.


(3) Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.


(4) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur keinen

bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte

Reichweite, Anzahl von Leads, Bewerbungen, Verkäufen oder Conversions.


§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden


(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen

Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen. Hierzu zählen insbesondere

die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Inhalten, Ansprechpartnern,

Freigaben, Terminabstimmungen sowie sonstigen projektbezogenen

Voraussetzungen.


(2) Verzögerungen, die auf verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Kunden

beruhen, gehen nicht zulasten der Agentur. Vereinbarte Fristen und Termine

verlängern sich in angemessenem Umfang.

Ansprechpartner: Steffen Hälker

Telefon: 05407 803 50 95

E-Mail: info@digitalagentur-haelker.de

www.digitalagentur-haelker.de

Digitalagentur Hälker GmbH


(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig

nach, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung bis zur

ordnungsgemäßen Mitwirkung auszusetzen.


§ 4 Termine, Verschiebungen und höhere Gewalt


(1) Vereinbarte Termine und Produktionszeiträume setzen die rechtzeitige

Mitwirkung des Kunden voraus.


(2) Fälle höherer Gewalt oder sonstige von der Agentur nicht zu vertretende

Umstände, insbesondere ungünstige Wetterbedingungen, Krankheit,

technische Ausfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, berechtigen

die Agentur, vereinbarte Termine angemessen zu verschieben.


(3) Hieraus entstehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche.


§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen


(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.


(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur

Zahlung fällig.


(3) Die Agentur ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem

Projektfortschritt zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Terminierung eines

Drehs, bei Freigabe von Skripten oder Konzepten, bei Durchführung des Drehs

sowie bei bereits erbrachten Schnittleistungen.


(4) Zusatzleistungen, Mehraufwände und Leistungen außerhalb des ursprünglich

vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert vergütet. Die Abrechnung

erfolgt nach individueller Vereinbarung, insbesondere auf Stundenbasis oder

auf Grundlage eines gesonderten Angebots.


(5) Reise, Fahrt, Material, Lizenz oder Fremdkosten werden gesondert berechnet,

soweit sie im Angebot ausgewiesen oder zusätzlich beauftragt wurden.


§ 6 Korrekturen und Zusatzleistungen


(1) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, umfasst ein Einzelprojekt

zwei Korrekturschleifen.


(2) Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Einarbeitung der vom Kunden

innerhalb der vorgesehenen Frist mitgeteilten .nderungswünsche in die

jeweils vorgelegte Fassung.


(3) Änderungen, Ergänzungen oder neue Anforderungen, die über den

ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang oder die enthaltenen

Korrekturschleifen hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden

gesondert vergütet.


§ 7 Rechtliche Prüfung


(1) Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung.


(2) Eine rechtliche Prüfung von Inhalten, Werbeaussagen,

Kennzeichnungspflichten, Veröffentlichungen oder sonstigen rechtlichen

Fragestellungen ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich

gesondert vereinbart wurde.


§ 8 KI gestützte Leistungen


(1) Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung auch KI

gestützte Tools und Verfahren einzusetzen, soweit hierdurch der

Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.


§ 9 Referenznutzung


(1) Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erstellten fertigen Arbeiten,

insbesondere Videos, Auszüge, Stills, Vorschaubilder und

Projektbezeichnungen, für eigene Referenz und Eigenwerbezwecke zu

verwenden.


(2) Dies gilt insbesondere für die Darstellung auf der Website, in sozialen

Netzwerken, in Präsentationen, in Angeboten sowie im Rahmen sonstiger

Eigenwerbung der Agentur.



ABSCHNITT EINZELPROJEKTE


§ 10 Besondere Regelungen für Einzelprojekte


(1) Bei Einzelprojekten ist der Kunde verpflichtet, erforderliche Freigaben,

insbesondere für Skripte, Planungsstände und finale Videofassungen,

rechtzeitig zu erteilen.


(2) Verzögert sich ein Projekt aufgrund verspäteter Rückmeldungen oder

Freigaben des Kunden, verschieben sich vereinbarte Liefertermine

entsprechend.


(3) Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Drehtag weniger als fünf

Kalendertage vor dem Termin ab oder verschiebt diesen, ist die Agentur

berechtigt, 50 Prozent der hierfür vereinbarten Vergütung in Rechnung zu

stellen.


(4) Im Einzelfall kann die Agentur aus Kulanz ganz oder teilweise von einer solchen

Berechnung absehen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.


§ 11 Abnahme bei Einzelprojekten


(1) Der Kunde hat jede ihm zur Prüfung überlassene Fassung innerhalb von 10

Kalendertagen zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel oder

.nderungswünsche in gebündelter Form mitzuteilen.


(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die jeweilige Fassung als

freigegeben und abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt

wurden.


(3) Mit Freigabe oder Abnahme einer Fassung beginnt

gegebenenfalls die nächste Korrekturschleife beziehungsweise gilt die

Leistung als vertragsgemäß erbracht.


§ 12 Nutzungsrechte bei Einzelprojekten


(1) Nutzungsrechte an den von der Agentur erstellten finalen Arbeitsergebnissen

gehen erst mit vollständiger Bezahlung der Schlussrechnung auf den Kunden

über.


(2) Der Umfang der Nutzungsrechte bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot.


(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich

und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den final ausgelieferten

Endfassungen für den vereinbarten Zweck.


(4) Rohmaterial, offene Projektdateien, Quelldateien, Arbeitsdateien und sonstige

nicht finale Produktionsbestandteile sind nicht geschuldet und nicht vom

Nutzungsrecht umfasst, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart

wurde.


§ 13 Speicherung bei Einzelprojekten


(1) Rohmaterial und projektbezogene Produktionsdaten werden von der Agentur

nach Abschluss des Projekts für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr

gespeichert.


(2) Nach Ablauf dieses Zeitraums kann eine weitere Speicherung nur gegen

gesonderte Vergütung erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt

diese Vergütung 150,00 Euro netto pro Jahr.


(3) Ohne gesonderte Vereinbarung ist die Agentur nach Ablauf der Speicherfrist

berechtigt, Rohmaterial und projektbezogene Produktionsdaten zu löschen.



ABSCHNITT MONATSPAKETE


§ 14 Besondere Regelungen für Video Monatspakete


(1) Bei Video Monatspaketen richtet sich der konkrete Leistungsumfang nach

dem jeweils gebuchten Paket sowie dem dazugehörigen Angebot.


(2) Enthaltene Kontingente, Drehtage, Produktionszeiten, Videos oder sonstige

Leistungseinheiten sind innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums vom

Kunden abzurufen.


(3) Thumbnails sind nicht Bestandteil von Video Monatspaketen, sofern sie nicht

ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.


(4) Zusätzliche Leistungen außerhalb des gebuchten Pakets werden gesondert

vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach individueller Vereinbarung,

insbesondere auf Stundenbasis oder auf Grundlage eines Zusatzangebots.


§ 15 Abruf von Kontingenten und Mitwirkung bei Monatspaketen


(1) Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig an

Terminabstimmungen mitzuwirken, geeignete Drehtermine vorzuschlagen,

Ansprechpartner bereitzustellen und erforderliche Freigaben rechtzeitig zu

erteilen.


(2) Werden enthaltene Kontingente innerhalb des vereinbarten Abrufzeitraums

nicht genutzt, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt, verfallen

diese Kontingente ersatzlos. Die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt.


(3) Liegt die Nichtdurchführung im Verantwortungsbereich der Agentur, verfällt

das betroffene Kontingent nicht.


(4) Im Einzelfall kann die Agentur nach vorheriger Absprache aus Kulanz eine

Übertragung nicht genutzter Kontingente in spätere Zeiträume ermöglichen.

Hierauf besteht kein Anspruch.


§ 16 Terminverschiebung und Ausfall bei Monatspaketen


(1) Muss ein geplanter Termin wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen von der

Agentur nicht zu vertretenden Gründen verschoben werden, bleibt das

vereinbarte Kontingent unberührt.


(2) Liegt die Nichtdurchführung oder kurzfristige Verschiebung im

Verantwortungsbereich des Kunden, ist die Agentur berechtigt, 50 Prozent

des betroffenen Kontingents als verbraucht zu behandeln.


(3) Auch insoweit bleibt eine einzelfallbezogene Kulanzentscheidung der Agentur

möglich. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.


§ 17 Laufzeit und Kündigung von Monatspaketen


(1) Die Mindestlaufzeit eines Video Monatspakets beträgt drei Monate.


(2) Eine Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der

Mindestlaufzeit oder danach in Textform möglich.


(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt

unberührt.


§ 18 Feedback und Projektstillstand bei Monatspaketen


(1) Nach Übergabe einer Fassung wartet die Agentur das Feedback des Kunden

ab.


(2) Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen keine Rückmeldung, ist die Agentur

berechtigt, das betreffende Projekt bis zur Rückmeldung des Kunden ruhen zu

lassen.


(3) Die monatliche Vergütungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.


(4) Ein Anspruch des Kunden auf Einhaltung ursprünglich geplanter Produktions

oder Veröffentlichungstermine besteht in diesem Fall nicht.


§ 19 Nutzungsrechte bei Monatspaketen


(1) Der Kunde ist berechtigt, die im Rahmen des Monatspakets final

ausgelieferten und jeweils bezahlten Endfassungen zu nutzen.


(2) Mit Beendigung des Vertrags bleiben die Nutzungsrechte an bereits

vollständig vergüteten und ausgelieferten Endfassungen bestehen.


(3) Rohmaterial, offene Projektdateien, Quelldateien, Arbeitsdateien und sonstige

nicht finale Produktionsbestandteile sind nicht geschuldet und nicht vom

Nutzungsrecht umfasst, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart

wurde.


§ 20 Speicherung bei Monatspaketen


(1) Die Langzeitspeicherung von Rohmaterial aus Monatspaketen erfolgt nur bei

gesonderter Vereinbarung.


(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Vergütung für die

Langzeitspeicherung von Rohmaterial 10,00 Euro netto pro Monat.


(3) Wird diese Speicheroption nicht gebucht, ist die Agentur berechtigt,

Rohmaterial nach Abschluss des jeweiligen Projekts oder

Produktionsabschnitts unwiderruflich zu löschen.


(4) Bereits fertig ausgelieferte Endfassungen bleiben hiervon unberührt.


§ 21 Haftung


(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie

bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer

wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den

vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.


(3) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, soweit

gesetzlich zulässig.


§ 22 Schlussbestimmungen


(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem

Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Osnabrück.


(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der

Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.


(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein

oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Impressum