
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Website-Projekte
Digitalagentur Hälker GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote
und Leistungen der Digitalagentur Hälker GmbH (nachfolgend „Agentur“) im Zusammenhang
mit der Konzeption, Gestaltung und technischen Realisierung von Websites sowie
damit verbundener Serviceleistungen.
2. Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
3. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots der Agentur durch den
Kunden zustande.
§ 2 Leistungsumfang und Projektablauf
1. Die Details der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Erstellung erfolgt in
einem strukturierten Prozess, bestehend aus einer Design-Phase (Entwurf der Startseite) und
einer Umsetzungsphase (technische Realisierung und Optimierung für mobile Endgeräte).
2. Texterstellung: Sofern die Erstellung von Textinhalten vereinbart wurde, erbringt die Agentur
diese nach bestem Wissen und Ermessen. Da die Agentur keine Fachberatung für die spezifi
sche Branche des Kunden leisten kann, ist der Kunde verpfl ichtet, sämtliche Texte auf inhaltliche
Richtigkeit, Fachterminologie und rechtliche Zulässigkeit hin zu prüfen. Eine Haftung
der Agentur für inhaltliche Falschaussagen ist ausgeschlossen.
§ 3 Nachträgliche Leistungsanpassungen und .nderungswünsche
1. .nderungswünsche des Auftraggebers, die nach Projektbeginn, nach Abstimmungen oder
nach bereits erstellten Entwürfen erfolgen und den bisherigen Arbeitsstand wesentlich verändern,
gelten als zusätzliche Leistung.
2. Bereits erbrachte Arbeiten bleiben vollumfänglich vergütungspfl ichtig. Entstehender Mehraufwand
sowie dadurch verursachte Terminverschiebungen werden auf Basis der aktuellen
Stundensätze der Agentur gesondert berechnet.
3. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall eines Wechsels der Ansprechpartner oder der Projektleitung
auf Seiten des Kunden. Nachträgliche Änderungen an bereits freigegebenen Zwischenständen
(z. B. nach Abnahme des Designs) lösen einen neuen Vergütungsanspruch
aus.
§ 4 Obligatorische Service- und Sicherheitspakete
1. Um die technische Integrität und Sicherheit der Website (insbesondere bei Systemen wie
WordPress) zu gewährleisten, ist die Erstellung an den Abschluss eines monatlichen Serviceund
Sicherheitspakets gebunden.
2. Dieses umfasst je nach gebuchtem Umfang: Regelmäßige Wartung und Einspielung von
Sicherheitsaktualisierungen (Systemkern, Erweiterungen, Design-Vorlagen). Systematische
Erstellung und Pfl ege von Datensicherungen (Backups). Kontinuierliche technische Überwachung
sowie proaktive Fehlerbehebung. Hosting-Leistungen, Domainverwaltung und E-Mail-
Support (sofern Bestandteil des Pakets).
3. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 1
Monat, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt
wird.
Digitalagentur Hälker GmbH | Niedersachsenstraße 22, 49134 Wallenhorst
§ 5 Abnahme und Abnahmefi ktion
1. Nach technischer Fertigstellung wird dem Kunden die Website zur Prüfung übermittelt.
2. Prüffrist: Der Kunde ist verpfl ichtet, die Website innerhalb von 15 Werktagen zu prüfen und
etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen.
3. Abnahmefi ktion: Die Website gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser 15-Tage-
Frist keine wesentlichen Mängel rügt oder wenn er die Website durch Livegang oder
produktive Nutzung (z. B. Schaltung auf die Live-Domain) in Gebrauch nimmt.
4. Verzögerung durch den Kunden: Sollte die Agentur aufgrund fehlender Mitwirkung oder ausbleibender
Rückmeldung des Kunden über einen Zeitraum von mehr als 21 Kalendertagen
an der Fortführung des Projekts gehindert sein, ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten
Leistungen gemäß dem Zahlungsplan in § 6 vollumfänglich abzurechnen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Sofern nicht individuell anders vereinbart, gilt für Website-Projekte folgender Zahlungsplan:
· 20 % der Gesamtsumme als Anzahlung unmittelbar bei Beauftragung.
· 50 % der Gesamtsumme nach technischer Umsetzung und Bereitstellung zur Erstansicht.
· 30 % der Gesamtsumme (Restbetrag) bei Livegang der Website, spätestens jedoch mit Eintritt
der Abnahmefi ktion gemäß § 5.
2. Monatliche Servicegebühren werden im Voraus abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 7 Rechtstexte und Datenschutz (e-Recht24)
1. Die Agentur unterstützt den Kunden technisch bei der Einbindung von Rechtstexten (Impressum,
Datenschutz, Cookie-Banner), die über externe Dienste (z. B. e-Recht24) generiert
werden.
2. Diese Unterstützung stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Die Verantwortung für die
juristische Korrektheit und Aktualität der Texte trägt allein der Kunde. Die Agentur haftet nicht
für Abmahnungen oder rechtliche Nachteile, die aus der Nutzung dieser Vorlagen resultieren.
§ 8 Urheberrecht und Referenznennung
1. Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung erhält der Kunde die für den Betrieb der Website
erforderlichen Nutzungsrechte.
2. Die Agentur ist berechtigt, das Projekt im Rahmen der Eigenwerbung als Referenz zu präsentieren,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wurde.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand: Amtsgericht Osnabrück
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Videoprojekte
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über
Videoprojekte zwischen der Digitalagentur Hälker GmbH, nachfolgend
„Agentur“, und ihren Kunden.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14
BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil,
wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
(1) Gegenstand des Vertrags sind die im jeweiligen Angebot individuell
beschriebenen Leistungen der Agentur im Bereich Videoproduktion.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen
Angebot sowie etwaigen ergänzenden Vereinbarungen in Textform.
(3) Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
(4) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur keinen
bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte
Reichweite, Anzahl von Leads, Bewerbungen, Verkäufen oder Conversions.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen
Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen. Hierzu zählen insbesondere
die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Inhalten, Ansprechpartnern,
Freigaben, Terminabstimmungen sowie sonstigen projektbezogenen
Voraussetzungen.
(2) Verzögerungen, die auf verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Kunden
beruhen, gehen nicht zulasten der Agentur. Vereinbarte Fristen und Termine
verlängern sich in angemessenem Umfang.
Ansprechpartner: Steffen Hälker
Telefon: 05407 803 50 95
E-Mail: info@digitalagentur-haelker.de
www.digitalagentur-haelker.de
Digitalagentur Hälker GmbH
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig
nach, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung bis zur
ordnungsgemäßen Mitwirkung auszusetzen.
§ 4 Termine, Verschiebungen und höhere Gewalt
(1) Vereinbarte Termine und Produktionszeiträume setzen die rechtzeitige
Mitwirkung des Kunden voraus.
(2) Fälle höherer Gewalt oder sonstige von der Agentur nicht zu vertretende
Umstände, insbesondere ungünstige Wetterbedingungen, Krankheit,
technische Ausfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, berechtigen
die Agentur, vereinbarte Termine angemessen zu verschieben.
(3) Hieraus entstehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur
Zahlung fällig.
(3) Die Agentur ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem
Projektfortschritt zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Terminierung eines
Drehs, bei Freigabe von Skripten oder Konzepten, bei Durchführung des Drehs
sowie bei bereits erbrachten Schnittleistungen.
(4) Zusatzleistungen, Mehraufwände und Leistungen außerhalb des ursprünglich
vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert vergütet. Die Abrechnung
erfolgt nach individueller Vereinbarung, insbesondere auf Stundenbasis oder
auf Grundlage eines gesonderten Angebots.
(5) Reise, Fahrt, Material, Lizenz oder Fremdkosten werden gesondert berechnet,
soweit sie im Angebot ausgewiesen oder zusätzlich beauftragt wurden.
§ 6 Korrekturen und Zusatzleistungen
(1) Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, umfasst ein Einzelprojekt
zwei Korrekturschleifen.
(2) Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Einarbeitung der vom Kunden
innerhalb der vorgesehenen Frist mitgeteilten .nderungswünsche in die
jeweils vorgelegte Fassung.
(3) Änderungen, Ergänzungen oder neue Anforderungen, die über den
ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang oder die enthaltenen
Korrekturschleifen hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden
gesondert vergütet.
§ 7 Rechtliche Prüfung
(1) Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung.
(2) Eine rechtliche Prüfung von Inhalten, Werbeaussagen,
Kennzeichnungspflichten, Veröffentlichungen oder sonstigen rechtlichen
Fragestellungen ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich
gesondert vereinbart wurde.
§ 8 KI gestützte Leistungen
(1) Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung auch KI
gestützte Tools und Verfahren einzusetzen, soweit hierdurch der
Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.
§ 9 Referenznutzung
(1) Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erstellten fertigen Arbeiten,
insbesondere Videos, Auszüge, Stills, Vorschaubilder und
Projektbezeichnungen, für eigene Referenz und Eigenwerbezwecke zu
verwenden.
(2) Dies gilt insbesondere für die Darstellung auf der Website, in sozialen
Netzwerken, in Präsentationen, in Angeboten sowie im Rahmen sonstiger
Eigenwerbung der Agentur.
ABSCHNITT EINZELPROJEKTE
§ 10 Besondere Regelungen für Einzelprojekte
(1) Bei Einzelprojekten ist der Kunde verpflichtet, erforderliche Freigaben,
insbesondere für Skripte, Planungsstände und finale Videofassungen,
rechtzeitig zu erteilen.
(2) Verzögert sich ein Projekt aufgrund verspäteter Rückmeldungen oder
Freigaben des Kunden, verschieben sich vereinbarte Liefertermine
entsprechend.
(3) Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Drehtag weniger als fünf
Kalendertage vor dem Termin ab oder verschiebt diesen, ist die Agentur
berechtigt, 50 Prozent der hierfür vereinbarten Vergütung in Rechnung zu
stellen.
(4) Im Einzelfall kann die Agentur aus Kulanz ganz oder teilweise von einer solchen
Berechnung absehen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§ 11 Abnahme bei Einzelprojekten
(1) Der Kunde hat jede ihm zur Prüfung überlassene Fassung innerhalb von 10
Kalendertagen zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel oder
.nderungswünsche in gebündelter Form mitzuteilen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die jeweilige Fassung als
freigegeben und abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel gerügt
wurden.
(3) Mit Freigabe oder Abnahme einer Fassung beginnt
gegebenenfalls die nächste Korrekturschleife beziehungsweise gilt die
Leistung als vertragsgemäß erbracht.
§ 12 Nutzungsrechte bei Einzelprojekten
(1) Nutzungsrechte an den von der Agentur erstellten finalen Arbeitsergebnissen
gehen erst mit vollständiger Bezahlung der Schlussrechnung auf den Kunden
über.
(2) Der Umfang der Nutzungsrechte bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich
und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den final ausgelieferten
Endfassungen für den vereinbarten Zweck.
(4) Rohmaterial, offene Projektdateien, Quelldateien, Arbeitsdateien und sonstige
nicht finale Produktionsbestandteile sind nicht geschuldet und nicht vom
Nutzungsrecht umfasst, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart
wurde.
§ 13 Speicherung bei Einzelprojekten
(1) Rohmaterial und projektbezogene Produktionsdaten werden von der Agentur
nach Abschluss des Projekts für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr
gespeichert.
(2) Nach Ablauf dieses Zeitraums kann eine weitere Speicherung nur gegen
gesonderte Vergütung erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt
diese Vergütung 150,00 Euro netto pro Jahr.
(3) Ohne gesonderte Vereinbarung ist die Agentur nach Ablauf der Speicherfrist
berechtigt, Rohmaterial und projektbezogene Produktionsdaten zu löschen.
ABSCHNITT MONATSPAKETE
§ 14 Besondere Regelungen für Video Monatspakete
(1) Bei Video Monatspaketen richtet sich der konkrete Leistungsumfang nach
dem jeweils gebuchten Paket sowie dem dazugehörigen Angebot.
(2) Enthaltene Kontingente, Drehtage, Produktionszeiten, Videos oder sonstige
Leistungseinheiten sind innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitraums vom
Kunden abzurufen.
(3) Thumbnails sind nicht Bestandteil von Video Monatspaketen, sofern sie nicht
ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.
(4) Zusätzliche Leistungen außerhalb des gebuchten Pakets werden gesondert
vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach individueller Vereinbarung,
insbesondere auf Stundenbasis oder auf Grundlage eines Zusatzangebots.
§ 15 Abruf von Kontingenten und Mitwirkung bei Monatspaketen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig an
Terminabstimmungen mitzuwirken, geeignete Drehtermine vorzuschlagen,
Ansprechpartner bereitzustellen und erforderliche Freigaben rechtzeitig zu
erteilen.
(2) Werden enthaltene Kontingente innerhalb des vereinbarten Abrufzeitraums
nicht genutzt, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt, verfallen
diese Kontingente ersatzlos. Die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt.
(3) Liegt die Nichtdurchführung im Verantwortungsbereich der Agentur, verfällt
das betroffene Kontingent nicht.
(4) Im Einzelfall kann die Agentur nach vorheriger Absprache aus Kulanz eine
Übertragung nicht genutzter Kontingente in spätere Zeiträume ermöglichen.
Hierauf besteht kein Anspruch.
§ 16 Terminverschiebung und Ausfall bei Monatspaketen
(1) Muss ein geplanter Termin wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen von der
Agentur nicht zu vertretenden Gründen verschoben werden, bleibt das
vereinbarte Kontingent unberührt.
(2) Liegt die Nichtdurchführung oder kurzfristige Verschiebung im
Verantwortungsbereich des Kunden, ist die Agentur berechtigt, 50 Prozent
des betroffenen Kontingents als verbraucht zu behandeln.
(3) Auch insoweit bleibt eine einzelfallbezogene Kulanzentscheidung der Agentur
möglich. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§ 17 Laufzeit und Kündigung von Monatspaketen
(1) Die Mindestlaufzeit eines Video Monatspakets beträgt drei Monate.
(2) Eine Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der
Mindestlaufzeit oder danach in Textform möglich.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt.
§ 18 Feedback und Projektstillstand bei Monatspaketen
(1) Nach Übergabe einer Fassung wartet die Agentur das Feedback des Kunden
ab.
(2) Erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen keine Rückmeldung, ist die Agentur
berechtigt, das betreffende Projekt bis zur Rückmeldung des Kunden ruhen zu
lassen.
(3) Die monatliche Vergütungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
(4) Ein Anspruch des Kunden auf Einhaltung ursprünglich geplanter Produktions
oder Veröffentlichungstermine besteht in diesem Fall nicht.
§ 19 Nutzungsrechte bei Monatspaketen
(1) Der Kunde ist berechtigt, die im Rahmen des Monatspakets final
ausgelieferten und jeweils bezahlten Endfassungen zu nutzen.
(2) Mit Beendigung des Vertrags bleiben die Nutzungsrechte an bereits
vollständig vergüteten und ausgelieferten Endfassungen bestehen.
(3) Rohmaterial, offene Projektdateien, Quelldateien, Arbeitsdateien und sonstige
nicht finale Produktionsbestandteile sind nicht geschuldet und nicht vom
Nutzungsrecht umfasst, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart
wurde.
§ 20 Speicherung bei Monatspaketen
(1) Die Langzeitspeicherung von Rohmaterial aus Monatspaketen erfolgt nur bei
gesonderter Vereinbarung.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Vergütung für die
Langzeitspeicherung von Rohmaterial 10,00 Euro netto pro Monat.
(3) Wird diese Speicheroption nicht gebucht, ist die Agentur berechtigt,
Rohmaterial nach Abschluss des jeweiligen Projekts oder
Produktionsabschnitts unwiderruflich zu löschen.
(4) Bereits fertig ausgelieferte Endfassungen bleiben hiervon unberührt.
§ 21 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie
bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, soweit
gesetzlich zulässig.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem
Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Osnabrück.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie dieser AGB bedürfen der
Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.