AGB

Stand: 23.3.2026

Videografie

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Videoprojekte

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Videoprojekte zwischen der Digitalagentur Hälker GmbH (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden.

  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.


§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

  1. Gegenstand des Vertrags sind die im jeweiligen Angebot individuell beschriebenen Leistungen der Agentur im Bereich Videoproduktion.

  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot sowie etwaigen ergänzenden Vereinbarungen in Textform.

  3. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.

  4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Reichweite, Anzahl von Leads, Bewerbungen, Verkäufen oder Conversions.


§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen. Hierzu zählen insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Inhalten, Ansprechpartnern, Freigaben, Terminabstimmungen sowie sonstigen projektbezogenen Voraussetzungen.

  2. Verzögerungen, die auf verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten der Agentur. Vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich in angemessenem Umfang.

  3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung bis zur ordnungsgemäßen Mitwirkung auszusetzen.


§ 4 Termine, Verschiebungen und höhere Gewalt

  1. Vereinbarte Termine und Produktionszeiträume setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus.

  2. Fälle höherer Gewalt oder sonstige von der Agentur nicht zu vertretende Umstände, insbesondere ungünstige Wetterbedingungen, Krankheit, technische Ausfälle oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, berechtigen die Agentur, vereinbarte Termine angemessen zu verschieben.

  3. Hieraus entstehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche.


§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

  3. Die Agentur ist berechtigt, Abschlagsrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Terminierung eines Drehs, bei Freigabe von Skripten oder Konzepten, bei Durchführung des Drehs sowie bei bereits erbrachten Schnittleistungen.

  4. Zusatzleistungen, Mehraufwände und Leistungen außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach individueller Vereinbarung, insbesondere auf Stundenbasis oder auf Grundlage eines gesonderten Angebots.

  5. Reise-, Fahrt-, Material-, Lizenz- oder Fremdkosten werden gesondert berechnet, soweit sie im Angebot ausgewiesen oder zusätzlich beauftragt wurden.


§ 6 Korrekturen und Zusatzleistungen

  1. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, umfasst ein Einzelprojekt zwei Korrekturschleifen.

  2. Eine Korrekturschleife umfasst die gebündelte Einarbeitung der vom Kunden innerhalb der vorgesehenen Frist mitgeteilten Änderungswünsche in die jeweils vorgelegte Fassung.

  3. Änderungen, Ergänzungen oder neue Anforderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang oder die enthaltenen Korrekturschleifen hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.


§ 7 Rechtliche Prüfung

  1. Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung.

  2. Eine rechtliche Prüfung von Inhalten, Werbeaussagen, Kennzeichnungspflichten, Veröffentlichungen oder sonstigen rechtlichen Fragestellungen ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.


§ 8 KI-gestützte Leistungen

  1. Die Agentur ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung auch KI-gestützte Tools und Verfahren einzusetzen, soweit hierdurch der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird.


§ 9 Referenznutzung

  1. Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erstellten fertigen Arbeiten, insbesondere Videos, Auszüge, Stills, Vorschaubilder und Projektbezeichnungen, für eigene Referenz- und Eigenwerbezwecke zu verwenden.

  2. Dies gilt insbesondere für die Darstellung auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Präsentationen, in Angeboten sowie im Rahmen sonstiger Eigenwerbung der Agentur.


ABSCHNITT EINZELPROJEKTE

§ 10 Besondere Regelungen für Einzelprojekte

  1. Bei Einzelprojekten ist der Kunde verpflichtet, erforderliche Freigaben, insbesondere für Skripte, Planungsstände und finale Videofassungen, rechtzeitig zu erteilen.

  2. Verzögert sich ein Projekt aufgrund verspäteter Rückmeldungen oder Freigaben des Kunden, verschieben sich vereinbarte Liefertermine entsprechend.

  3. Sagt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Drehtermin innerhalb von drei Kalendertagen vor dem geplanten Termin ab oder verschiebt diesen, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, ist die Agentur berechtigt, einen pauschalierten Ausfall- und Aufwandsersatz in Höhe von 50 % der für den betreffenden Drehtermin vorgesehenen Vergütung in Rechnung zu stellen.

  4. Die Berechnung erfolgt wie folgt:

    • Bei Abrechnung nach Zeitaufwand: geplante Drehzeit × vereinbarter Stundensatz; hiervon werden 50 % berechnet.

    • Bei Festpreis: 50 % des vereinbarten Festpreises.

  5. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Unwettern oder Gefahrenlagen, behördlichen Anordnungen oder nachweisbaren Erkrankungen zwingend erforderlicher Beteiligter.

  6. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Agentur bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  7. Bereits entstandene, nicht mehr stornierbare Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden.


§ 11 Abnahme bei Einzelprojekten

  1. Der Kunde hat jede ihm zur Prüfung überlassene Fassung innerhalb von 10 Kalendertagen zu prüfen und wesentliche Mängel oder Änderungswünsche gebündelt mitzuteilen.

  2. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die jeweilige Fassung als freigegeben und abgenommen.

  3. Mit Freigabe oder Abnahme beginnt gegebenenfalls die nächste Korrekturschleife beziehungsweise gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht.


§ 12 Nutzungsrechte bei Einzelprojekten

  1. Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der Schlussrechnung auf den Kunden über.

  2. Der Umfang der Nutzungsrechte bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot.

  3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den finalen Endfassungen.

  4. Rohmaterial, Projektdateien, Quelldateien und sonstige Arbeitsdateien sind nicht geschuldet.


§ 13 Speicherung bei Einzelprojekten

  1. Rohmaterial und Produktionsdaten werden bis zu einem Jahr gespeichert.

  2. Eine darüber hinausgehende Speicherung kostet 150,00 € netto pro Jahr.

  3. Nach Ablauf der Speicherfrist darf die Agentur die Daten löschen.


ABSCHNITT MONATSPAKETE

§ 14 Besondere Regelungen für Video-Monatspakete

  1. Der Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket.

  2. Enthaltene Kontingente sind innerhalb des vereinbarten Zeitraums abzurufen.

  3. Thumbnails sind nicht Bestandteil des Pakets, sofern sie nicht ausdrücklich aufgeführt sind.

  4. Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.


§ 15 Abruf von Kontingenten und Mitwirkung

  1. Der Kunde hat rechtzeitig Termine abzustimmen und Freigaben zu erteilen.

  2. Nicht genutzte Kontingente verfallen bei fehlender Mitwirkung des Kunden ersatzlos.

  3. Liegt die Ursache bei der Agentur, verfällt das Kontingent nicht.

  4. Eine Übertragung kann aus Kulanz erfolgen; ein Anspruch besteht nicht.


§ 16 Terminverschiebung und Ausfall

  1. Bei höherer Gewalt bleibt das Kontingent unberührt.

  2. Erfolgt eine kurzfristige Absage durch den Kunden, können 50 % des Kontingents als verbraucht gelten oder eine Ausfallpauschale berechnet werden.

  3. Kulanzentscheidungen bleiben vorbehalten.


§ 17 Laufzeit und Kündigung

  1. Mindestlaufzeit: 3 Monate.

  2. Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit oder danach in Textform.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.


§ 18 Feedback und Projektstillstand

  1. Nach Übergabe einer Fassung wartet die Agentur auf Feedback.

  2. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Rückmeldung, kann das Projekt ruhen.

  3. Die Vergütungspflicht bleibt bestehen.

  4. Ein Anspruch auf Einhaltung geplanter Veröffentlichungstermine besteht in diesem Fall nicht.


§ 19 Nutzungsrechte bei Monatspaketen

  1. Der Kunde darf bezahlte und ausgelieferte Endfassungen nutzen.

  2. Die Nutzungsrechte bleiben auch nach Vertragsende bestehen.

  3. Rohmaterial und Projektdateien sind nicht geschuldet.


§ 20 Speicherung bei Monatspaketen

  1. Langzeitspeicherung erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

  2. Vergütung: 10,00 € netto pro Monat.

  3. Ohne Speicheroption darf die Agentur Rohmaterial löschen.

  4. Bereits ausgelieferte Endfassungen bleiben hiervon unberührt.


§ 21 Haftung

  1. Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

  3. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


§ 22 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Osnabrück.

  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

  4. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Website

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Website-Projekte

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der Digitalagentur Hälker GmbH (nachfolgend „Agentur“) im Zusammenhang mit der Konzeption, Gestaltung und technischen Realisierung von Websites sowie damit verbundener Serviceleistungen.

Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines individuellen Angebots der Agentur durch den Kunden zustande.


§ 2 Leistungsumfang und Projektablauf

Die Details der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Erstellung erfolgt in einem strukturierten Prozess, bestehend aus einer Design-Phase (Entwurf der Startseite) und einer Umsetzungsphase (technische Realisierung und Optimierung für mobile Endgeräte).

Texterstellung

Sofern die Erstellung von Textinhalten vereinbart wurde, erbringt die Agentur diese nach bestem Wissen und Ermessen.

Da die Agentur keine Fachberatung für die spezifische Branche des Kunden leisten kann, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Texte auf inhaltliche Richtigkeit, Fachterminologie und rechtliche Zulässigkeit hin zu prüfen.

Eine Haftung der Agentur für inhaltliche Falschaussagen ist ausgeschlossen.


§ 3 Nachträgliche Leistungsanpassungen und Änderungswünsche

Änderungswünsche des Auftraggebers, die nach Projektbeginn, nach Abstimmungen oder nach bereits erstellten Entwürfen erfolgen und den bisherigen Arbeitsstand wesentlich verändern, gelten als zusätzliche Leistung.

Bereits erbrachte Arbeiten bleiben vollumfänglich vergütungspflichtig. Entstehender Mehraufwand sowie dadurch verursachte Terminverschiebungen werden auf Basis der aktuellen Stundensätze der Agentur gesondert berechnet.

Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall eines Wechsels der Ansprechpartner oder der Projektleitung auf Seiten des Kunden.

Nachträgliche Änderungen an bereits freigegebenen Zwischenständen (z. B. nach Abnahme des Designs) lösen einen neuen Vergütungsanspruch aus.


§ 4 Obligatorische Service- und Sicherheitspakete

Um die technische Integrität und Sicherheit der Website (insbesondere bei Systemen wie WordPress) zu gewährleisten, ist die Erstellung an den Abschluss eines monatlichen Service- und Sicherheitspakets gebunden.

Dieses umfasst – je nach gebuchtem Umfang – insbesondere:

  • Regelmäßige Wartung und Einspielung von Sicherheitsaktualisierungen (Systemkern, Erweiterungen und Design-Vorlagen)

  • Systematische Erstellung und Pflege von Datensicherungen (Backups)

  • Kontinuierliche technische Überwachung sowie proaktive Fehlerbehebung

  • Hosting-Leistungen, Domainverwaltung und E-Mail-Support (sofern Bestandteil des Pakets)

Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.


§ 5 Abnahme und Abnahmefiktion

Nach technischer Fertigstellung wird dem Kunden die Website zur Prüfung übermittelt.

Prüffrist

Der Kunde ist verpflichtet, die Website innerhalb von 15 Werktagen zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen.

Abnahmefiktion

Die Website gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser 15-Tage-Frist keine wesentlichen Mängel rügt oder wenn er die Website durch Livegang oder produktive Nutzung (z. B. Schaltung auf die Live-Domain) in Gebrauch nimmt.

Verzögerung durch den Kunden

Sollte die Agentur aufgrund fehlender Mitwirkung oder ausbleibender Rückmeldung des Kunden über einen Zeitraum von mehr als 21 Kalendertagen an der Fortführung des Projekts gehindert sein, ist die Agentur berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß dem Zahlungsplan in § 6 vollumfänglich abzurechnen.


§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern nicht individuell anders vereinbart, gilt für Website-Projekte folgender Zahlungsplan:

  • 20 % der Gesamtsumme als Anzahlung unmittelbar bei Beauftragung

  • 50 % der Gesamtsumme nach technischer Umsetzung und Bereitstellung zur Erstansicht

  • 30 % der Gesamtsumme (Restbetrag) bei Livegang der Website, spätestens jedoch mit Eintritt der Abnahmefiktion gemäß § 5

Monatliche Servicegebühren werden im Voraus abgerechnet.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.


§ 7 Rechtstexte und Datenschutz (e-Recht24)

Die Agentur unterstützt den Kunden technisch bei der Einbindung von Rechtstexten (Impressum, Datenschutz, Cookie-Banner), die über externe Dienste (z. B. e-Recht24) generiert werden.

Diese Unterstützung stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar.

Die Verantwortung für die juristische Korrektheit und Aktualität der Texte trägt allein der Kunde.

Die Agentur haftet nicht für Abmahnungen oder rechtliche Nachteile, die aus der Nutzung dieser Vorlagen resultieren.


§ 8 Urheberrecht und Referenznennung

Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung erhält der Kunde die für den Betrieb der Website erforderlichen Nutzungsrechte.

Die Agentur ist berechtigt, das Projekt im Rahmen der Eigenwerbung als Referenz zu präsentieren, sofern nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wurde.


§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand: Amtsgericht Osnabrück.

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